Die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden ist noch nicht abgelaufen. In Deutschland ist die Umsetzung derzeit auch „eingestellt“ und in Anbetracht der Ergebnisse der Bundestagswahl Ende September und nun zu führenden Koalitionsgespräche ist eine Umsetzung vor Ablauf der Umsetzungsfrist eher unwahrscheinlich. Umso wichtiger sind Stellungnahmen der EU-Kommission zur Auslegung der Richtlinie.