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04.03.2025

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

04. März 2025, Online

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), dessen Vorschriften zum 28. Juni 2025 in Kraft treten, zielt darauf ab, den barrierefreien Zugang zu Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu verbessern und deren Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zu fördern.

Zu den betroffenen Dienstleistungen gehören beispielsweise auch „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“, also vor allem Webseiten, Online-Shops und Apps, die sich an Verbraucher richten. Auch diese Dienstleistungen sind zukünftig barrierefrei zu gestalten, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen im digitalen Raum haben.

Das BFSG richtet sich hierbei verpflichtend an alle Hersteller, Händler und Importeure der von dem Gesetz erfassten Produkte sowie an die Erbringer der betroffenen Dienstleistungen. 

Im Webinar des AGA Unternehmensverbands Jens Borchardt, Partner und Rechtsanwalt bei SKW Schwarz, folgende Schwerpunkte behandeln:

Einführung in das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

  • Hintergrund und Notwendigkeit des Gesetzes
  • Zielsetzungen und grundlegende Prinzipien

Rechtliche Rahmenbedingungen

  • Überblick über die gesetzlichen Regelungen
  • Spezielle Anforderungen bei „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr"

Praxishinweise zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen

 

Zielgruppe

Geschäftsleitungen sowie E-Commerce-, Marketing- und Compliance-Verantwortliche

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