Der Digital Services Act wird die rechtlichen Rahmenbedingungen für jede Art von Vermittlungsdienst im Internet nachhaltig verändern. Zwar bleiben die grundlegenden Haftungsregeln bestehen. Die vielen Sorgfalts- und Transparenzpflichten, die alle Bereiche des unternehmerischen Handelns betreffen und bereits bei der technischen Gestaltung der Dienste ansetzen, werden bei Anbietern jedoch zu einem spürbaren organisatorischen Mehraufwand führen. Auch die AGB der Dienste werden in vielen Fällen mit dem DSA in Einklang zu bringen sein. Es ist deshalb für alle betroffenen Unternehmen unumgänglich, sich frühzeitig mit den notwendigen Anpassungen im Detail auseinanderzusetzen.
Christoph Krück und Johannes Schäufele haben zu diesem Thema einen umfassenden Aufsatz in GRUR-Prax veröffentlicht. Beck-Online-Abonnenten finden den vollständigen Aufsatz unter diesem LINK.