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18.01.2023

Dürfen Mitbewerber bei Datenschutzverstößen klagen?

Der Europäische Gerichtshof wird demnächst die lange umstrittene Frage entscheiden, ob Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auch von Mitbewerbern auf Grundlage des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verfolgt werden können. Diese Frage hat der Bundesgerichtshof dem EuGH mit Beschluss vom 12.01.2023 – I ZR 223/19 im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens zur Klärung vorgelegt. Hintergrund sind zwei Rechtsstreitigkeiten zwischen Apothekern rund um den Vertrieb von apothekenpflichtigen Medikamenten über Amazon (vgl. BGH-Pressemeldung Nr. 6/2023). Die Kläger argumentieren u.a., dass im Rahmen des Bestellprozesses Gesundheitsdaten der Kunden ohne Einwilligung verarbeitet würden.

Markt und Mittelstand hat dazu im Rahmen des aktuellen „Urteil der Woche“ mit unserer Berliner Wettbewerbsrechtsexpertin Christina Kufer und dem Münchner Datenschutzrechtsexperten Dr. Stefan Peintinger gesprochen. Den vollständigen Beitrag finden Sie hier →

Auch die FAZ hat das Thema aufgegriffen. Den Beitrag mit Einschätzungen von Dr. Stefan Peintinger und Christina Kufer finden Sie hier →

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