Das Bundeskabinett hat am 10.2.2021 den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) verabschiedet.
Anlass war die Richtlinie 2019/1151 des europäischen Parlaments und des Rates vom 20.6.2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht – Digitalisierungsrichtlinie.