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24.02.2023

Update: Einheitspatentsystem und das Einheitliche Patentgericht (UPC)

Es kann losgehen! Am 17. Februar 2023 hat die Bundesregierung die Ratifikationsurkunde für das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) hinterlegt. Damit kann das Einheitliche Patentgericht (EPG) am 1. Juni 2023 seine Arbeit beginnen. Das Einheitliche Patentgericht bietet Patentinhabern in derzeit 17 teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten einen einheitlichen Schutz für ihre Patente. Die sog. Sunrise Period, eine dreimonatige Phase vor dem Start des Einheitlichen Patentgerichts bzw. des Einheitspatentsystems, beginnt am 1. März 2023. In dieser Phase haben Patentinhaber bereits die Möglichkeit, vor Beginn des Einheitspatentsystems einen sog. Opt-out Antrag zu stellen und damit ihre Europäischen Patente im bestehenden System (sog. Bündelpatente) zu belassen. Das bedeutet, dass keine automatische Umwandlung in Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung stattfindet und die nationalen Gerichte bis spätestens zum Ende der Übergangszeit ihre Zuständigkeit behalten, sofern kein Opt-in zu einem späteren Zeitpunkt gewählt wird.

Finden Sie hier weitere Informationen zum Einheitspatentsystem und das Einheitliche Patentgericht (UPC).

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