Georg Wallraf

Partner (Of Counsel)

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In dubio pro libertate – im Zweifel für die Pressefreiheit. Diesem Motto folgt meine berufliche Tätigkeit.

Georg Wallraf hat besondere Expertise im Medien-, Arbeits-, insbesondere Tarifrecht. Er berät vor allem Verlage. Er war viele Jahre Chefjustiziar und Leiter der Personalabteilung bei einer führenden Verlagsgruppe, bevor er 2010 zu SKW Schwarz wechselte. Von 1981 bis Ende 2016 war Georg Wallraf zudem Chefredakteur und Herausgeber der renommierten Fachzeitschrift AfP – Zeitschrift für das gesamte Medienrecht. Er ist weiterhin deren Mitherausgeber. Außerdem war er von 1995 bis 2017 Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Verlagsjustiziare und ist jetzt deren Ehrenvorsitzender. Zudem ist er seit 2013 Vorsitzender des sozialpolitischen Ausschusses im Bundesverband der Deutschen Zeitungsverleger (BDZV). Während seiner Laufbahn war Herr Wallraf 15 Jahre Mitglied des Deutschen Presserates.

Studium: Köln

Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers: Deutschlands beste Anwälte 2020-2023
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Medien- und Urheberrecht“

JUVE Handbuch: Wirtschaftskanzleien 2018–2023/2024
Häufig empfohlener Anwalt in der Kategorie „Vertrags- und Urheberrecht/Transaktionen und Finanzierung“ (2021/-2023/2024)
Häufig empfohlener Anwalt in der Kategorie „Technologie und Medien: Medien“

Georg Wallraf ist Mitglied bei dem Studienkreis für Presserecht und Pressefreiheit e.V.