Dr. Markus Brock

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Weil ich hier auf höchstem juristischen Niveau mit Experten aus anderen Fachgebieten zusammenarbeiten kann, um meinen Mandanten „aus einer Hand“ bei all ihren rechtlichen Herausforderungen helfen zu können. 

Dr. Brock ist spezialisiert auf den Schutz geistigen Eigentums (Marken, Patente, Designs, Urheberrecht etc.), das Lauterkeits- bzw. Wettbewerbsrecht (einschließlich des Werberechts), das IT- und Datenschutzrecht sowie das Vertriebs- und Vertragsrecht.

Seine umfassende Beratung zum geistigen Eigentum beinhaltet sowohl die Anmeldung nationaler und internationaler Schutzrechte als auch deren vertragliche Lizenzierung sowie deren Durchsetzung in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen. Daneben berät er seine Mandanten seit vielen Jahren zu Fragen des Innovations- und Know-how-Schutzes (einschließlich des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen), zu grenzüberschreitenden Forschungs- und Entwicklungsprojekten, zu Fragen des Arbeitnehmererfinderrechts sowie zu standardessentiellen Patenten (SEP). Ferner beinhaltet seine Beratung den Aufbau von markenbasierten Gütezeichen-, Label- und Siegelsystemen.

Seine Mandanten kommen aus einer Vielzahl von Branchen (z.B. aus den Bereichen Health Care & Life Sciences, Information Technology und Konsumgüter), wobei der Schwerpunkt bei technologiebasierten und innovativen Unternehmen liegt, deren Unternehmensgröße von Start-ups über mittelständische Unternehmen bis hin zu weltweit agierenden Großkonzernen reicht.

  • Studium an der Universität Bochum (Jurastudium und Promotion)
  • 2006 bis 2007: Rechtsanwalt in einer englischen, international tätigen Großkanzlei, Mitglied der dortigen „IP/IT/Commercial Practice Group“
  • 2007 bis 2012: Rechtsanwalt in einer US-amerikanischen, global tätigen Großkanzlei, Mitglied der dortigen Practice Groups „Patents, Trademarks, Copyrights and Related Transactions“, „Licensing and E-Merging Commerce“ und „Telecom, Media and Technology“
  • Seit 2011 Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
  • Seit 2012 Partner bei SKW Schwarz

Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers: Deutschlands beste Anwälte 2020-2023
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Gewerblicher Rechtsschutz“

JUVE Handbuch: Wirtschaftskanzleien 2013/2014, 20172023/2024
Häufig empfohlener Anwalt in der Kategorie „Marken- und Designrecht / Wettbewerbsrecht“ (2018–2022/2024)
Mandant über ihn „mandantenorientierte, juristisch kompetente, hervorragende Beratung“ (2023/2024)
Wettbewerber über ihn „guter Taktiker, stark in der mündl. Verhandlung“ (2023/2024)
Häufig empfohlener Anwalt in der Kategorie „Marken- und Wettbewerbsrecht“ (2017/2018)
Genannter Anwalt in der Kategorie „Informationstechnologie“ (2013/2014)
Mandant über ihn: „hervorragend im Markenrecht u. Datenschutz, sehr vertrauensvoll“ (2022/2023)
Mandant über ihn „äußerst kompetent im Markenrecht u. Datenschutz“ (2021/2022)
Wettbewerber über ihn: „absoluter IP-Spezialist mit Blick über den Tellerrand“ (2022/2023)
Wettbewerber über ihn „absoluter IP-Spezialist, blickt aber trotzdem über den Tellerrand“ (2021/2022)
Mandant über ihn: „ausgezeichnete Beratung im Markenrecht“ (2020/2021)
Wettbewerber über ihn: „akquise- u. durchsetzungsstark“, „absoluter IP-Spezialist, blickt trotzdem über den Tellerrand“ (2019/2020)
​​​​​Wettbewerber über ihn: „strategisch guter Marken- und Wettbewerbsrechtler“ (2018/2019)
Wettbewerber über ihn: „verlässliche Adresse im Markenrecht“, „kreativ und durchsetzungsstark“ (2017/2018)

The Legal 500: Deutschland 2014, 2017, 2019, 2021-2024
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Gewerblicher Rechtsschutz: Markenrecht“ (2022-2024)
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Gewerblicher Rechtsschutz: Marken- und Wettbewerbsrecht“ (2021, 2024)
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Gewerblicher Rechtsschutz: Marken- und Wettbewerbsrecht“ (2019)
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Marken- & Wettbewerbsrecht“ (2014, 2017)
„Markus Brock ist ein überaus kompetenter juristischer Berater und Beistand in markenrechtlichen wie auch datenschutzrechtlichen Belangen. Seine fachliche Expertise setzt sich auch in der Vertragsgestaltung mit unseren Vertragspartnern regelmäßig durch. Dabei kann er dem Mandanten gegenüber jederzeit die rechtlichen Zusammenhänge und Schlussfolgerungen außergewöhnlich gut darstellen.“ (2021)

The Legal 500: EMEA 2022, 2024
Empfohlener Anwalt in der Kategorie "Gewerblicher Rechtsschutz: Markenrecht" (2022/2024)
Empfohlener Anwalt in der Kategorie "Gewerblicher Rechtsschutz: Wettbewerbsrecht" (2024) 

The Legal 500: Europa 2014
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Marken- & Wettbewerbsrecht“

Nomos: Kanzleien in Deutschland 2013
Empfohlener Anwalt
„Spezialist für die Durchsetzung Geistigen Eigentums und die Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie“

Managing IP (2023)
Empfohlener Anwalt in der Kategorie "Trade Mark Stars" (2023)

Dr. Markus Brock ist Mitglied bei der GRUR (Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V.), AGEM (Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien im DAV, von 2009 bis 2023 einschließlich ehrenamtlicher Tätigkeit als gewählter Kassenprüfer), INTA (International Trademark Association), IBA (International Bar Association), dem DAV (Deutscher Anwaltverein), Berliner Anwaltsverein e.V., BIEM Brandenburgisches Institut für Existenzgründung und Mittelstandsförderung e.V., war Mitglied des Vorstands (bis Oktober 2018), BPW (Berater des Businessplan-Wettbewerbs Berlin-Brandenburg) und der Arbeitsgruppe „Stiftung Datenschutz“ des DAV zur Beratung des Bundesministeriums der Justiz (2009).

SKW Schwarz ist langjähriger Partner des Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg (BPW). In diesem Zusammenhang unterstützt Herr Dr. Markus Brock Gründer und Start-Ups regelmäßig in Form von Vorträgen, individueller Beratung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, des Wettbewerbsrechts sowie bei sonstigen, für Start-ups relevanten Fragen (z. B. AGB und Datenschutz).

Selbstständige Werke

  • „Patentierung und Standardisierung – Leitfaden für modernes Innovationsmanagement“, in: Beuth Verlag, Hrsg: DIN, 2018, gemeinsam mit Prof. Dr. Knut Blind
  • „Die Zwangsvollstreckung in Internet-Domains unter besonderer Berücksichtigung des Kennzeichenrechts“, in: Peter Lang Europäischer Verlag der Wissenschaften – Europäische Hochschulschriften, Hrsg. Peter Lang Verlag, 2005

Aufsätze in Zeitschriften

  • „Stem Cell Patentability in Europe: Are Patents Relying on Human Embryonic Stem Cells at Risk of Invalidation?“, in: Intellectual Property Today, 2011