Nikolaus Bertermann war rund zehn Jahre lang Justiziar eines europaweit führenden Internet-Service-Providers und kann daher bei der Beratung auf vertieftes technisches Know-how, gute Kenntnisse der IT-Branche und langjährige Erfahrung als Unternehmensjurist zurückgreifen.
Er berät umfassend, zu allen Formen von klassischen und agilen Softwareerstellungs- und IT-Projektverträgen, zur Nutzung und Anpassung von Open-Source-Software sowie zum Cloud Computing innerhalb und außerhalb der EU.
Herr Bertermann führt Datenschutzaudits durch, berät Unternehmen bei der rechtskonformen Gestaltung von Datenverarbeitungsprozessen innerhalb und außerhalb von Konzernstrukturen und begleitet Mandanten in Projekten zur Umsetzung der Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Für den Verlag C.H.Beck hat er zentrale Vorschriften der DS-GVO kommentiert.
Studium: Berlin, Kiel
The Legal 500: Deutschland 2020
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Informationstechnologie – Datenschutz“
Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers: Deutschlands beste Anwälte 2020-2023
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „IT-Recht“
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Datenschutzrecht“
WirtschaftsWoche: Top Kanzleien 2019
Bundesweit unter den 35 besonders empfohlenen Anwälten für Datenschutzrecht
Thomson Reuters Stand-out Lawyer 2024
WWL: Germany – Data – Data Privacy & Protection 2024
Empfohlener Anwalt
WWL: Germany – Data – Information Technology 2024
Empfohlener Anwalt
Nikolaus Bertermann ist Mitglied bei dem BvD – Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V. und der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im DAV (davit).
Gründer und Geschäftsführer der daspro GmbH, einer Beratungsgesellschaft für Datenschutz und Mitbegründer des Münchner und des Berliner Fachanwaltstages IT-Recht e.V.