Dr. Philipp C. Hartmann

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In einer sich stetig verändernden Welt gilt es, kontinuierlich den Weg zu finden, unsere Mandanten unter Einsatz modernster technischer Hilfsmittel optimal und individuell zu betreuen.

Der Bereich des Transportrechts ist gekennzeichnet durch internationale und vielschichtige Sachverhalte, divergierende Rechtsprechung der verschiedenen Länder zu bilateralen Übereinkommen sowie den komplexen Abläufen der heutigen globalen Logistik. Die jahrelange Erfahrung und seine besondere Fähigkeit zur Analyse vielschichtiger Sachverhalte ermöglichen es Philipp C. Hartmann, in dieser höchst komplexen Gesamtlage, die relevanten Aspekte herauszuarbeiten und so für seine Mandanten in jedem Einzelfall individuelle Lösungswege zu entwickeln, die sowohl die unternehmenspolitischen wie auch wirtschaftlichen Ziele berücksichtigen.

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth und Universität Hamburg
  • Zugelassen 2007 bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg
  • Partner bei Scheer und Hartmann (2009-2015)
  • Seit 2010 Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
  • Partner bei Uhsadel Rechtsanwälte PartGmbB (2015-2023)
  • Seit 2024 Partner bei SKW Schwarz

Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers: Deutschlands beste Anwälte 2019–2024
Best Lawyers: Erwähnt in der Ausgabe 2024 in der Kategorie "Transportrecht" (2019-2024)
Handelsblatt: Empfohlener Anwalt in der Kategorie "Transportrecht" (2019-2023)

Philipp C. Hartmann ist Mitglied der Deutsche Gesellschaft für Transportrecht e.V. sowie der Arbeitsgemeinschaft Transport- und Speditionsrecht im Deutschen Anwaltverein.