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19.11.2018

Bereichsausnahme Rettungsdienst: Generalanwalt beim EuGH plädiert dafür

Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona hat am 14. November 2018 seine Schlussanträge in einem Verfahren um die Bereichsausnahme bei der Vergabe von Rettungsdiensten gehalten (C-465/17, „Falck Rettungsdienste GmbH, Falck A/S gegen Stadt Solingen“). In dem Verfahren vertritt SKW Schwarz eine der Beteiligten. „Aus den umfangreichen Erwägung des Generalanwalts ergibt sich, dass die Bereichsausnahme Rettungsdienst mit hoher Wahrscheinlichkeit Bestand haben wird; auch ein Wettbewerb nach dem sogenannten Primärrecht („Vergaberecht light“) ist wohl nicht erforderlich“, erläutert René M. Kieselmann als in dem Mandat federführender Partner. Neben Kieselmann ist Counsel Dr. Mathias Pajunk am Mandat beteiligt. Über die Schlussanträge (http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=207748&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1) hat der Vergabeblog berichtet (https://www.vergabeblog.de/2018-11-15/eugh-generalanwalt-plaediert-fuer-bereichsausnahme-bei-der-vergabe-von-rettungsdiensten/).

Das Urteil wird in einigen Wochen erwartet. Die Anträge des Generalanwalts zeichnen in vielen Fällen die Richtung für die Entscheidung des EuGH vor.

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René M. Kieselmann

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Mathias Pajunk

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