Im deutschen Erbrecht ist durch das Pflichtteilsrecht sichergestellt, dass engste Angehörige wie Kinder (eheliche wie uneheliche) und Ehegatten im Erbfall nicht vom Vermögen des Erblassers ausgeschlossen sein können, sondern dass diesen eine Mindestbeteiligung am Erbe garantiert wird.
Im deutschen Erbrecht ist durch das Pflichtteilsrecht sichergestellt, dass engste Angehörige wie Kinder (eheliche wie uneheliche) und Ehegatten im Erbfall nicht vom Vermögen des Erblassers ausgeschlossen sein können, sondern dass diesen eine Mindestbeteiligung am Erbe garantiert wird.