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23.12.2024

SKW Schwarz vertritt bei Vergleich im Rechtsstreit über den Nachlass der Witwe des Bauhauskünstlers Oskar Schlemmer

Der Rechtsstreit um den Nachlass von Tut Schlemmer, Witwe des international bekannten Bauhauskünstlers Oskar Schlemmer, ist beigelegt. Vor dem 19. Zivilsenat des Oberlandesgericht Stuttgart schlossen die Enkel des Künstlers in knapp zwei Monaten einen Vergleich (Az. 19 U 61/23). 

Oskar Schlemmer, Maler, Bildhauer, Bühnen- und Kostümbildner, Tänzer, Choreograf, Komponist, Pädagoge und Autor ist Schöpfer eines universellen Gesamtkunstwerks, in dessen Mittelpunkt der Mensch im Raum steht. Oskar Schlemmer ist international bekannt für sein Gemälde „Bauhaustreppe” sowie seine Tanzschöpfungen „Das Triadische Ballett” und „Bauhaustänze”.

Der Rechtsstreit über den Nachlass des 1943 verstorbenen Oskar Schlemmer währte mehr als 20 Jahre. Im Rahmen des Vergleichs einigten sich die Parteien nun darauf, dass die Enkelin Janine Schlemmer aus der Erbengemeinschaft gegen Abfindung ausscheidet. C. Raman Schlemmer tritt damit in die alleinige Rechtsnachfolge nach seiner Grossmutter Tut Schlemmer ein. Durch den Vergleich gelang es ihm, den wesentlichen Teil des künstlerischen Œuvres von Oskar Schlemmer vor einer Versteigerung zu bewahren, dessen langfristigen Erhalt zu sichern und der Öffentlichkeit in zukünftigen Ausstellungen zugänglich zu machen. Darüber hinaus wird er einen bedeutenden Werkzyklus seines Großvaters der Öffentlichkeit als Schenkung überlassen.

19. Zivilsenat des OLG Stuttgart unter Vorsitz des Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts Christoph Haiß

Berater C. Raman Schlemmer: Dr. Christoph Philipp (SKW Schwarz), Rechtsanwältin Marita Oertel

Berater Janine Schlemmer:  Hanno Jerling. Prof. Dr. Mark Binz

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