Am 9. April 2025 haben CDU/CSU und SPD ihren Entwurf für einen Koalitionsvertrag zur 21. Legislaturperiode vorgestellt. Besonders für unsere unternehmerisch tätigen Mandanten und für Arbeitnehmer ergeben sich daraus steuerpolitisch relevante Neuerungen. Nachfolgend geben wir einen Überblick über die geplanten Maßnahmen:
Unternehmensbesteuerung
Der Körperschaftsteuersatz soll ab dem 1. Januar 2028 über fünf Jahre hinweg schrittweise von derzeit 15 % auf 10 % gesenkt werden. Darüber hinaus ist ein sogenannter „Investitions-Booster“ geplant: Für die Jahre 2025 bis 2027 soll eine degressive Abschreibung in Höhe von 30 % auf Ausrüstungsinvestitionen möglich sein. Gleichzeitig ist eine Erhöhung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes von 200 % auf 280 % vorgesehen. Der Solidaritätszuschlag soll bestehen bleiben. Zudem soll der Umsatzsteuersatz auf Speisen (wieder) auf 7 % gesenkt werden. Auf europäischer Ebene wird an der Einführung einer Finanztransaktionsteuer sowie an der Umsetzung der globalen Mindeststeuer für große Konzerne festgehalten.
Besteuerung von Arbeitnehmern
Für „kleine und mittlere“ Einkommen ist eine Senkung der Einkommensteuer geplant. Überstunden, die über eine Vollzeittätigkeit hinausgehen, sowie ein Betrag von bis zu 2.000 Euro nach dem Renteneintrittsalter sollen künftig steuerfrei sein. Ebenso sollen Prämien, die an Teilzeitbeschäftigte für eine Ausweitung ihrer Arbeitszeit gezahlt werden, steuerlich begünstigt werden. Zudem ist geplant, die Pendlerpauschale dem 1. Januar 2026 auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer anzuheben.
Fazit
Die steuerpolitischen Vorhaben für die Unternehmensbesteuerung sind ein guter Ansatz, um den deutschen Mittelstand und den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und wettbewerbsfähig(er) zu machen. Dies gilt insbesondere für den bereits für dieses Jahr geltenden „Investitions-Booster“. Auch die Senkung des Körperschaftsteuersatzes ist grundsätzlich begrüßenswert, wenngleich die endgültige Senkung auf 10 % erst 2032 eintritt. Die Änderungen bei der Arbeitnehmerbesteuerung sind erfreulich und setzen auch auf dieser Ebene die richtigen Anreize, die zur Stärkung der deutschen Wirtschaft notwendig sind. Erwähnenswert ist zudem, dass der Koalitionsvertrag keine Verlautbarungen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie zur Kapitalertragsteuer enthält.