Alexander Tegge berät zu allen Fragen der Vermögensstrukturierung sowie der nationalen und internationalen Nachfolgeplanung. Seine Praxis im Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht schließt Testamentsgestaltungen, Testamentsvollstreckung sowie die Gestaltung von Hein. Zu seinen Mandanten zählen vermögende Privatpersonen, Familienunternehmer und Family Offices ebenso wie Stiftungen.
- Studium der Rechtswissenschaften in Augsburg (2011-2016) und Triesen, FL (Promotion 2022)
- Fachausbildung zum Mediator (2019)
- Postgraduiertenstudium Steuerwissenschaften an der Universität Münster (EMBA 2022-2024)
- Zulassung als Rechtsanwalt 2019
- Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter (2019-2022) und Rechtsanwalt bei der Kanzlei POELLATH (2022-2024)
- Seit 2024 bei SKW Schwarz
01.05.2024, ZErb 2024, S. 172
Anmerkung zur Entscheidung des BFH, Urteil vom 26.09.2023 (IX R 13/22) - "Zur Frage des anteiligen Erwerbs einer zur Erbmasse gehörenden Grundstücks bei entgeltlichem Erwerb eines Miterbenanteils"
26.03.2024, DER BETRIEB Steuerboard
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01.05.2023, DER BETRIEB Steuerboard
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23.06.2022, DER BETRIEB Steuerboard
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