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21.09.2021
SKW Schwarz erfolgreich vor dem Landgericht München: Plakataktion von „Der dritte Weg“ gestoppt
Das Landgericht München I hat es der Partei „Der dritte Weg“ sowie deren Bundesvorsitzenden gegen Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro untersagt, Wahlplakate mit dem Slogan „Hängt die Grünen“ öffentlich zu verbreiten (Beschluss vom 17. September 2021, Az. 25 O 12449/21). Umfasst davon sind nicht nur die Plakate in Bayern, sondern bundesweit und somit auch in Sachsen, wo die Plakate noch immer hängen und das Verwaltungsgericht Chemnitz der Stadt Zwickau eine Entfernung untersagte. In dem jetzigen einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht München trat SKW Schwarz Rechtsanwälte als Prozessbevollmächtigte für Bündnis 90/Die Grünen auf.
Das Landgericht München I hat es der Partei „Der dritte Weg“ sowie deren Bundesvorsitzenden gegen Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro untersagt, Wahlplakate mit dem Slogan „Hängt die Grünen“ öffentlich zu verbreiten (Beschluss vom 17. September 2021, Az. 25 O 12449/21). Umfasst davon sind nicht nur die Plakate in Bayern, sondern bundesweit und somit auch in Sachsen, wo die Plakate noch immer hängen und das Verwaltungsgericht Chemnitz der Stadt Zwickau eine Entfernung untersagte. In dem jetzigen einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht München trat SKW Schwarz Rechtsanwälte als Prozessbevollmächtigte für Bündnis 90/Die Grünen auf.