Die anstehende Reform des EU-Designrechts bringt weitreichende Veränderungen für den Schutz von Designs in der Europäischen Union mit sich. Nicht nur der altbackene Begriff „Gemeinschaftsgeschmacksmuster“ wird fortan durch das griffigere „Design“ ersetzt, sondern auch der Schutzbereich für Designs wird erweitert und betrifft nun auch den digitalen bzw. virtuellen Raum. Für Unternehmen bedeutet dies neue Chancen, aber auch Herausforderungen, die es zu meistern gilt.
Im nächsten Teil unserer Veranstaltungsreihe „Digital Bites“ werden die wichtigsten Neuerungen durch die EU-Designreform vorgestellt und deren praktische Auswirkungen erläutert. Im Vordergrund stehen dabei folgende Themen:
- Definition und erweiterter Schutzumfang von Designs unter der neuen Verordnung
- Digitale und virtuelle Inhalte bzw. Designs
- Schutzvoraussetzungen
- Unterschiede zwischen eingetragenen und nicht eingetragenen EU-Designs
- Praktische Implikationen für Digitalunternehmer/innen
Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, offene Fragen in unserem Q&A an unsere Experten zu stellen.
Wir freuen uns, Ihnen einen weiteren spannenden digitalen bite, praktisch und kompakt in Ihrer Mittagspause näher bringen zu können.