Der Data Act: Worum geht es?
Mit dem Data Act, einem Verordnungsvorschlag der Europäischen Union, wird ein umfassender Rechtsrahmen für die gemeinsame Nutzung von – personenbezogenen und nicht-personenbezogenen – Daten geschaffen, die durch die Nutzung von Produkten und verbundenen Diensten generiert werden (z.B. Fahrzeuge, Haushaltsgeräte, Konsumgüter, Medizin- und Gesundheitsprodukte). Insbesondere regelt der Data Act das Verhältnis zwischen Dateninhaber (zumeist Produkthersteller), Nutzer der Produkte und Datenempfängern (Dritten). Weitere Ziele des Data Acts sind die Vereinfachung des Wechsels von Datenverarbeitungsdiensten sowie die bessere Interoperabilität von Daten.
Zentrales Element des Data Act ist die Pflicht des Dateninhabers, generierte Daten dem Nutzer, einem von diesem benannten Dritten oder öffentlichen Stellen zur Verfügung zu stellen. Flankiert wird dies mit der Pflicht, Produkte bereits so zu konzipieren und herzustellen, dass die bei ihrer Nutzung erzeugten Daten standardmäßig für den Nutzer einfach, sicher und direkt zugänglich sind, und Nutzer vor Abschluss eines Vertrages über Art und Umfang der Daten, die mit dem Produkt voraussichtlich generiert werden, und den Zugriff auf die Daten zu informieren.
Besonders praxisrelevant ist das Zusammenspiel zwischen der Pflicht zur Schaffung von Datenzugängen für Nutzer und Dritte und deren Begrenzung aufgrund des Datenschutzes sowie des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen und geistiger Eigentumsrechte.