Martin Schweinoch

Partner

  • LinkedIn
  • XING
quote-icon
Man muss keine Angst davor haben, Dinge umzusetzen, die es noch nicht gibt. Man sollte sich nur gut überlegen, wie es funktionieren soll und die richtigen Profis im Team haben. Das habe ich bei mehreren Weltrekorden und deutschen Rekorden im Fallschirmspringen (größte Freifall-Formation) gelernt.

Martin Schweinoch hat seinen Tätigkeitsschwerpunkt seit vielen Jahren im IT-Recht. Er betreut Anbieter und größere Anwender von Fragen des Tagesgeschäfts über die vertragliche Strukturierung und Umsetzung von IT-Vorhaben und Digital Business bis hin zu neuen Geschäftsmodellen und strukturellen Umgestaltungen. Dazu gehören auch innovative technische Gestaltungen und Leistungen wie Open Source, Cloud Computing, Apps oder Industrie 4.0 und Internet der Dinge. Nötigenfalls vertritt er Mandanten in Schlichtungsverfahren und gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Studium: München

Handelsblatt in Zusammenarbeit mit Best Lawyers:  Deutschlands beste Anwälte 2019–2023
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „IT-Recht“

JUVE Handbuch: Wirtschaftskanzleien (2021-2023/2024)
Häufig empfohlener Anwalt in den Kategorien "IT-Recht und Datenschutz: IT-Recht (Verträge und Lizenzen) / IT-Recht und Datenschutz: Datenrecht" (2023/2024)
Wettbewerber über ihn: "guter IT-Rechtler" (2023/2024)
Häufig empfohlener Anwalt in der Kategorie "Technologie und Medien: Datenschutz" (2022/2023)
Seit vielen Jahren häufig empfohlener Anwalt in der Kategorie „Technologie und Medien: Informationstechnologie (Verträge/Prozesse)“
Wettbewerber über ihn: „umsichtig u. sehr sorgfältig in der Vertragsgestaltung“ (2021/2022)
Mandant über ihn: „absoluter Profi, DIE Bank im IT-Recht“
Wettbewerber über ihn: „Spezialist für IT und Digital Business“, „fachlich und wirtschaftliche Detailkenntnisse bei den von ihm geleiteten Projekten“

The Legal 500: Deutschland 2018, 2021-2024
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Informationstechnologie: Informationstechnologie und Digitalisierung“ (2021-2024)
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Informationstechnologie und Outsourcing“ (2018)
„Marktbekannt, extrem gut vorbereitet, streiterprobt, technisch auf dem Laufenden, hervorragendes analytisches Verständnis.“ (2021)

WWL: Germany – Data – Information Technology 2020 – 2024
Empfohlener Anwalt


„Martin Schweinoch is hailed by peers for his extensive experience providing first-rate counsel to clients on major IT projects, the internet of things and cloud computing.“

WirtschaftsWoche in Kooperation mit Handelsblatt Research Institut; Ausgabe 32/2023
TOP Anwalt 2023 in der Kategorie „IT-Recht“

WirtschaftsWoche in Kooperation mit Handelsblatt Research Institut; Ausgabe 32/2021
TOP Anwalt 2021 in der Kategorie „IT-Recht“

WirtschaftsWoche in Kooperation mit Handelsblatt Research Institut; Ausgabe 34/2020
TOP Anwalt 2020 in der Kategorie „IT-Recht“

Martin Schweinoch ist Mitglied bei der Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI), dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikaton und neue Medien e.V. und der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie (DAVIT) / Deutscher Anwaltverein e.V.

Martin Schweinoch ist bei der BITKOM Vorsitzender des Arbeitskreises Vertrags- und Rechtsgestaltung sowie Mitglied im Lenkungsausschuss Recht & Steuern (seit 2001) des BITKOM. Er ist außerdem Koordinator für Zivil- und Zivilprozessrecht und Mitglied der Arbeitsgruppe 4: Rechtliche Rahmenbedingungen, der Plattform Industrie 4.0. Martin Schweinoch ist Mitautor des Kommentars zur DS-GVO (Hrsg. Ehmann/Selmayr Beck’sche Kurzkommentare).