KI im Fokus: Chancen, Herausforderungen und datenschutzrechtliche Klarheit
Kaum ein Thema ist derzeit so sehr in Mode wie Künstliche Intelligenz (KI). Kein Wunder: Die denkbaren Anwendungsfelder lassen sich kaum eingrenzen. Neben Prozessen im Produktdesign, der Fertigung oder Logistik, kommen entsprechende Systeme auch in den Bereichen HR, IT oder Qualitätsmanagement zum Einsatz. Die Chancen zur Verbesserung der Kundenfreundlichkeit, Effizienz sowie Kostendeckung liegen dabei auf der Hand. Auf der anderen Seite wird KI häufig mit einer gewissen Skepsis betrachtet. Auch dies ist nicht sonderlich überraschend, denkt man etwa an die Undurchsichtigkeit von KI-Systemen sowie die denkbaren Risiken und Diskriminierungsmöglichkeiten. Daneben sind etliche Regularien zu beachten, welche es dem Entwickler oder Nutzer erschweren, einen Überblick zu behalten. Allen dabei voran das Datenschutzrecht.
Nachdem uns die DS-GVO mittlerweile seit bereits 5 Jahren mit spezifischen Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten erfreut, sollten die einzelnen Maßnahmen eigentlich klar sein, oder? Insbesondere da die DS-GVO ausdrücklich technologieneutral ausgestaltet ist und daher zweifelsohne auch für eine Vielzahl von KI-Anwendungen gilt.
Wirft man jedoch einen näheren Blick in die bisherigen Publikationen zu dieser Thematik, wird man häufig nicht wirklich schlauer. Häufig werden allgemeingültige Aussagen getroffen, welche in dieser Pauschalität kaum hilfreich sind. Auch bei den Handlungsempfehlungen an Unternehmen wird sich gerne auf den Verweis auf die DS-GVO beschränkt. Wie soll es aber auch anders funktionieren, wenn die Überzahl der Rechtsfragen bislang nicht geklärt wurde?
Soweit es um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht, kann insbesondere die Datenschutz-Folgenabschätzung ein geeignetes Mittel darstellen. Warum? Da sie einerseits ohnehin regelmäßig durchgeführt werden muss und darüber hinaus – dies ist der Knackpunkt – eine methodische Vorgehensweise ermöglicht.