Exzellent. Innovativ. Serviceorientiert. Dafür steht SKW Schwarz bei den rechtlichen Zukunftsthemen der digitalen Transformation.
Dr. Oliver Hornung berät nationale und internationale IT-Dienstleister und Anwender, und zwar bei der rechtlichen Strukturierung und Verhandlung von IT-, Projekt- und Outsourcingverträgen, sowie in Fragen des Urheberrechts und der Lizenzierung. Er ist dabei auch regelmäßig in notleidenden Projekten (Konfliktbewältigung) tätig und betreut Mandanten in Schlichtungs- und Schiedsverfahren und widrigenfalls in gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Durch seinen Branchenfokus auf das Digital Business berät Dr. Oliver Hornung seine Mandanten zu allen Rechtsfragen zu den Themen Cloud Computing, Big Data, Industrie 4.0 und FinTech.
Ein weiterer Schwerpunkt der anwaltlichen Beratung sind der Datenschutz und die IT-Compliance. Hier unterstützt Dr. Oliver Hornung unter anderem Cloud Provider und Anwender bei der Entwicklung von nationalen und internationalen Datenschutzkonzepten, insbesondere zur Umsetzung der DS-GVO und nationaler Begleitgesetze und bei der Herstellung der IT-Compliance.
Schließlich betreut Dr. Oliver Hornung Start-ups in allen Fragen rund um das IT-Recht und das Datenschutzrecht. Neben seiner umfangreichen praktischen Arbeit ist Dr. Oliver Hornung auch ein häufig gefragter Vortragender im Datenschutzrecht und IT-Recht.
- Studium: Heidelberg, Frankfurt / Main
- Referendariat: Kiel, Schwerin, Hamburg und New York
- Seit 1997 zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main
- 2000 bis 2006 Rechtsanwalt und Partner bei einer internationalen Kanzlei in Frankfurt/Main
- Seit 2007 Partner bei SKW Schwarz
Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers: Deutschlands beste Anwälte 2019–2023
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Datenschutzrecht“
JUVE Handbuch: Wirtschaftskanzleien 2015–2022/2023
Häufig empfohlener Anwalt in der Kategorie „Technologie und Medien: Informationstechnologie (Verträge/Prozesse)“ (2017–2022/2023)
Häufig empfohlener Anwalt in der Region Frankfurt (2017/2018)
Häufig empfohlener Anwalt in der Kategorie „IT-Recht“ (2015/2016)
Wettbewerber über ihn: "sehr eloquent, harter, aber fairer Verhandlungspartner" (2022/2023)
Mandant über ihn: „pragmat., lösungsorientiert, versiert“ (2021/2022)
Wettbewerber über ihn: „fachl. Kompetenz u. wirtschaftl. Verständnis“ (2021/2022)
Mandant über ihn: „exzellent im Umgang, fachlich und hinsichtlich der Services“ (2019/2020)
Mandant über ihn: „Experte für digitales Business und Datenschutz“ (2018/2019)
Mandant über ihn: „Schnelle Reaktionsfähigkeit und pragmatische Lösungen“ (2017/2018)
„Beeindruckende fachliche und wirtschaftliche Detailkenntnisse“ (2015/2016)
The Legal 500: Deutschland 2017, 2018, 2021-2024
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Informationstechnologie: Datenschutz“ (2021-2024)
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Streitbeilegung: Handelsrechtliche Konflikte“ (2018)
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Informationstechnologie und Outsourcing: Informationstechnologie (einschließlich Verträge)“ (2017)
„Oliver Hornung ist ein Experte, wenn es sich um die Entwicklung von Datenschutzkonzepten, DSGVO-Umsetzung und Herstellung von IT-Compliance handelt.“ (2021)
„Sehr effizient“ (2018)
„Teil der aufstrebenden neuen Generation“ (2017)
The Legal 500: EMEA 2022-2024
Empfohlener Anwalt in der Kategorie "Informationstechnologie/Datenschutz"
WirtschaftsWoche in Kooperation mit Handelsblatt Research Institut; Ausgabe 34/2020
TOP Anwalt 2020 in der Kategorie „IT-Recht“
WirtschaftsWoche: Top Kanzleien 2018, 2019
Bundesweit unter den 35 besonders empfohlenen Anwälten für Datenschutzrecht (2019)
Als einer von „Deutschlands Top Anwälten für IT-Recht 2018“ ausgezeichnet (2018)