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15.04.2025

Whitepaper: Verbotene KI-Praktiken - Leitlinien der Europäischen Kommission

Der Europäische Gesetzgeber verfolgt mit Einführung der KI-VO hehre Ziele: (i) die Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarkts, (ii) die Unterstützung von Innovation und (iii) die Förderung der Einführung menschenbezogener und vertrauenswürdiger künstlicher Intelligenz (KI). Gleichzeitig gilt es, (iv) Gesundheit, (v) Sicherheit, (vi)Grundrechte, (vii) Demokratie, (viii) Rechtsstaatlichkeit und (ix) Umweltschutz vor den schädlichen Auswirkungen von KI-Systemen zu bewahren.

Dies soll mit einem risikobasierten Ansatz gelingen, aus dem sich ein umfangreicher Katalog an verbotenen Praktiken im KI-Bereich ergibt (Art. 5 KI-VO). Obwohl die Rechtsfolge von Art. 5 KI-VO ein Verbot darstellt, enthält sie einige unbestimmte Rechtsbegriffe. Gemäß Art. 96 KI-VO ist die Kommission daher verpflichtet durch Leitlinien einzelne Vorschriften näher zu konkretisieren. Rechtzeitig mit der Anwendbarkeit der KI-VO hinsichtlich des Verbotes des Art. 5 KI-VO am 2. Februar 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission daher die Leitlinien zu den verbotenen Praktiken aus der KI-VO (). Diese sind zwar nicht verbindlich, wirken jedoch mittels Definitionen und Ausführungen über Anwendungsverhältnisse auf eine wirksame Praxis hin.

Dieses Whitepaper fasst die Kernaussagen der Leitlinien zusammen, erläutert diese und die jeweiligen Vorschriften der KI-VO mit dem Ziel, die Auslegung und Anwendung des Art. 5 KI-VO zu vereinfachen.

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