SKWhistle: Hinweisgebersystem rechtssicher implementieren
Die Richtlinie schreibt vor, dass alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern bis 17. Dezember 2021 ein Meldesystem für Compliance-Hinweise durch Whistleblower einrichtet haben müssen. Kleinere Unternehmen mit 50 bis 250 Mitarbeitern haben bis zum 17. Dezember 2023 Zeit.
Deutschland hätte bis spätestens 17. Dezember 2021 die Richtlinie in nationales Recht integrieren müssen, hat dies jedoch versäumt. Aus diesem Grunde hat die EU-Kommission bereits ein förmliches Verletzungsverfahren eingeleitet. Nachdem im April 2022 ein neuer erster Entwurf eines Hinweisgebergesetzes in die Ressortabstimmung gegeben worden ist, bleibt zu hoffen, dass das entsprechende Gesetz noch im Jahr 2022 verabschiedet wird.
Unternehmen (mit mehr als 250 Mitarbeitern) sind trotzdem bereits jetzt gut beraten, sich mit der Thematik zu beschäftigen und entsprechende Meldesysteme zu implementieren. Denn ohne ein entsprechendes internes Meldesystem können sich Beschäftigte unter Umständen direkt auf die Richtlinie berufen und Meldungen öffentlich machen.
Unsere Expert/innen stehen Ihnen bei Fragen und der Implementierung gerne zur Verfügung.
SKWhistle: Unser Beratungsangebot
Mit SKWhistle haben wir eine modulare Beratungslösung für Sie zusammengestellt. Wir unterstützen Sie
- beim Aufbau,
- bei der Einrichtung sowie
- beim operativen Betrieb eines Hinweisgebersystems.
Die einzelnen Module unserer Beratungslösung SKWhistle bieten wir wahlweise zu vereinbarten Festpreisen oder individuell nach Aufwand an. Bei Bedarf beraten wir Sie auch bei der Wahl einer technischen Lösung.
Kooperationspartner WhistleB
Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner, WhistleB, einem marktführenden Anbieter für Hinweisgebersysteme, können wir Ihnen ein von uns geprüftes System anbieten. Damit stehen Sie rechtlich auf der sicheren Seite.