Dr. Matthias Orthwein, LL.M. (Boston)

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Machen ist wie Wollen, nur besser! Können, Wissen und Kreativität bringe ich mit.

Dr. Orthwein berät seine Mandanten in allen Bereichen des IT-Rechts, insbesondere im Softwarevertragsrecht und bei IT-Outsourcing und sonstigen IT-Projekten. Er ist ein erfahrener Experte für nationale und internationale Datenschutzrechtsfragen und hält regelmäßig Vorträge und Seminare zu diesen Themen. 

  • 2017-2022 Leiter des Fachbereichs IT&Digital Business bei SKW Schwarz
  • Seit 2014 Lehrbeauftragter für IT und Datenschutzrecht der Technischen Hochschule Rosenheim
  • Seit 2011 Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte
  • 2003-2011 Rechtsanwalt bei einer international tätigen Wirtschaftskanzlei, Düsseldorf und München
  • 2003 Promotion an der Westfälischen Wilhelms Universität, Münster
  • 2000 Masters of Law (LL.M.) in American Law, Boston University (USA)
  • 1999-2000 Boston University, School of Law, Boston (USA)
  • 1996-1998 Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität, Bonn
  • 1995-1996 Université de Poitiers, Poitiers (Frankreich)
  • 1993-1995 Universität des Saarlandes, Saarbrücken

Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers: Deutschlands beste Anwälte 2018–2023
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „IT-Recht“ (2018–2023)
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Datenschutzrecht“ (2019–2023)
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Technologierecht“ (2021-2023)
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Gewerblicher Rechtsschutz“ (2021, 2022)
Anwalt des Jahres in der Kategorie "Technologierecht" (2023)

JUVE Handbuch: Wirtschaftskanzleien 2019/2020–2023/2024
Häufig empfohlener Anwalt in "IT-Recht und Datenschutz: IT-Recht (Verträge und Lizenzen) / IT-Recht und Datenschutz: Datenrecht" (2023/2024)
Wettbewerber über ihn „viel Erfahrung bei IT-Verträgen“ (2023/2024)
Häufig empfohlener Anwalt in der Kategorie „Technologie und Medien: Informationstechnologie (Verträge/Prozesse)“ und „Technologie und Medien: Datenschutz"
Mandant über ihn: „persönlich und fachlich sehr gut, kennt die Unternehmenswelt, arbeitet schnell und sorgfältig, könnte nicht besser sein“, „partnerschaftliche Zusammenarbeit bei der Beratung von DSGVO-Umsetzungsprojekten in Deutschland und Österreich“ (2019/2020)

The Legal 500: Deutschland 2017–2024
Empfohlener Anwalt in der Kategorie "Informationstechnologie: Datenschutz" (2020-2024)
Empfohlener Anwalt in der Kategorie "Informationstechnologie: Informationstechnologie und Digitalisierung" (2020-2024)
Empfohlener Anwalt in der Kategorie "Informationstechnologie: IT-Transaktionen und Outsourcing" (2017, 2018, 2021-2024)
"Matthias Orthwein besitzt ein Höchstmaß an Integrität, Kompetenz und Verlässlichkeit. Dabei ist er überzeugend, auch bei schwierigen und konträren Sachverhalten. Geschätzter Ansprechpartner für Gespräche über den Tellerrand." (2022)
"Matthias Orthwein ist ein sehr erfahrener IT-Anwalt, der gut beim Mandanten ankommt und eine angenehme Verhandlungsführung bei Verträgen hat." (2022)
„Matthias Orthwein berät auf einem fachlich sehr hohem Niveau und mit großer Professionalität.“ (2021)
„Matthias Orthwein ist ein Teamspieler in der Zusammenarbeit und ergebnisorientiert im Sinne des Mandanten.“ (2021)
„Das breite datenschutzrechtliche Team bei SKW Schwarz Rechtsanwälte um Matthias Orthwein, dessen ‚Zuverlässigkeit und Fingerspitzengefühl‘ hoch gepriesen werden, kennzeichnet sich durch ‚hohe Fachkompetenz und praxisnahe Erläuterungen der Sachthemen‘.“ (2020)
„Praxisleiter Matthias Orthwein wird für seinen ‚pragmatischen und lösungsorientierten Ansatz‘ anerkannt.“ (2020)
„Matthias Orthwein besticht durch ‚gute Industriekenntnis und Produktverständnis‘“ (2018)
„Fundiertes Wissen und Verhandlungsgeschick in IT-Prozessen“ (2017)

The Legal 500: EMEA 2022-2024
Empholener Anwalt in der Kategorie "Informationstechnologie: Datenschutz" 
Empholener Anwalt in der Kategorie "Informationstechnologie: IT-Transaktionen und Outsourcing"
Empholener Anwalt in der Kategorie "Informationstechnologie: Informationstechnologie und Digitalisierung" 

Leaders League 2023
Excellent in der Kategorie „Data Protection"
Excellent in der Kategorie „IT & Outsourcing"

WWL: Germany – Data – Information Technology 2022 – 2024
Thought Leader

WWL: Germany – Data – Data Privacy & Protection 2022 – 2024
Thought Leader

WWL: Germany – Data – Information Technology 2020 – 2024
Empfohlener Anwalt

WWL: Germany – Data – Data Privacy & Protection 2020 – 2024
Empfohlener Anwalt

WirtschaftsWoche in Kooperation mit Handelsblatt Research Institut; Ausgabe 32/2023
TOP Anwalt 2023 in der Kategorie „IT-Recht“

WirtschaftsWoche in Kooperation mit Handelsblatt Research Institut; Ausgabe 32/2022
TOP Anwalt 2022 in der Kategorie „Datenschutzrecht“

WirtschaftsWoche in Kooperation mit Handelsblatt Research Institut; Ausgabe 32/2021
TOP Anwalt 2021 in der Kategorie „IT-Recht“

WirtschaftsWoche in Kooperation mit Handelsblatt Research Institut; Ausgabe 34/2020
TOP Anwalt 2020 in der Kategorie „IT-Recht“

WirtschaftsWoche: Top Kanzleien 2019
Unter den 50 renommiertesten Anwälten für IT-Recht in Deutschland

WirtschaftsWoche: Top Kanzleien 2018
Als einer von „Deutschlands Top Anwälten“ im Bereich IT-Recht ausgezeichnet

Dr. Matthias Orthwein ist Mitglied bei der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI), der International Association of Privacy Professionals (IAPP), der International Bar Association (IBA), Technology Law Committee, dem Deutschen Outsourcing Verband e.V., der Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung e.V. (DAJV) und dem IHK-Fachausschuss „Digitalisierung und IKT“ der IHK für München und Oberbayern.

Dr. Matthias Orthwein ist Lehrbeauftragter für IT und Datenschutzrecht der Technischen Hochschule Rosenheim und Senior Vice Chairman des Technology Law Commitee der Internationalen Anwaltsvereinigung / International Bar Association (IBA).