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10.02.2023

Bundesrat verweigert Zustimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz

Am 16. Dezember 2022 hatte der Bundestag das lang erwartete Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen (wir berichteten). Am heutigen Tage, 10. Februar 2023, sollte nun der Bundesrat dem Gesetz zustimmen. Trotz laufenden Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission hat der Bundesrat seine Zustimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz nicht erteilt. Damit ist das Gesetz vorerst gescheitert und kann nicht wie geplant im April 2023 in Kraft treten.

Warum keine Zustimmung?

Kritikpunkt war vor allem die hohe wirtschaftliche Belastung von kleinen und mittelständischen Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Die Vertreter aus Hessen und Bayern kritisierten u.a. den zu weiten sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes, welcher weit über die EU-Vorgaben hinausgehen würde. Ferner würde die geforderte Möglichkeit der anonymen Hinweisabgabe dazu führen, dass IT-basierte Lösungen eingeführt werden müssen, welche weitere Kosten in den Unternehmen zur Folge hätten. Auch die mögliche Geldbuße von bis zu 20.000 Euro bei Nichteinführung eines internen Meldekanals stieß auf Widerstand, da eine solche Konsequenz von der EU-Richtlinie nicht gefordert sei und es in diesem Fall externe Meldekanäle geben würde. Schließlich stieß auch die Vermutung, dass eine Repressalie gegen einen Hinweisgeber aufgrund dessen Hinweis erfolge, auf Unverständnis. Diese Beweislastverteilung würde zu Missbrauch führen, indem Mitarbeitern, denen eine Kündigung droht, das Hinweisgebersystem nutzen und sich damit in eine bessere Position bringen.

Ausblick

Insgesamt sind die Kritikpunkte im Sinne der Unternehmen gut nachzuvollziehen. Aufgrund der nichterteilten Zustimmung des Bundesrats haben die Unternehmen jedoch weiterhin keine richtige Orientierung, was bei der Einführung einer Hinweisgeberlösung zu beachten ist.

Es steht zu erwarten, dass der Bundestag nunmehr den Vermittlungsausschuss anrufen wird. Dort wird man versuchen einen inhaltlichen Kompromiss zu finden, um das Gesetz durch entsprechende Änderungen zustimmungsfähig zu machen. Dieser Prozess wird jedoch weitere Zeit in Anspruch nehmen. Unternehmen sind dennoch gut beraten sich bereits jetzt nach Lösungen umzusehen und Angebote einzuholen. Gerne unterstützen wir Sie zusammen mit einem unserer Kooperationspartner bei der Einführung ihrer Lösung.

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