Alexander Möller berät nationale und internationale Unternehmen zu allen Fragen des Arbeitsrechts, insbesondere im Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen. Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden vor allem die strategische und operative Begleitung solcher Maßnahmen sowie die Vorbereitung und Durchführung notwendiger Prozessschritte gegenüber dem Betriebsrat und der Belegschaft. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit umfasst die Erstellung und Überarbeitung des Vertragsportfolios (z.B. Anstellungs-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge sowie Verträge zu Drittpersonaleinsatz) in Unternehmen. Hierbei berät und schult Herr Möller Unternehmen, um frühzeitig Handlungs- und Optimierungspotential zu identifizieren.
- Studium der Rechtswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Mainz
- Tätigkeit als Rechtsanwalt bei einer mittelständischen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt am Main
- Tätigkeit als Rechtsanwalt bei einer arbeitsrechtlichen Boutique-Kanzlei in Frankfurt am Main
- Seit 2018 bei SKW Schwarz
Alexander Möller ist ehrenamtlicher Trainer beim HC Wiesbaden Vikings.
Aufsätze in Zeitschriften
- „Datenbrillen im Betrieb - was ist erlaubt?“, in: Markt und Mittelstand, 2020
- „Arbeitsschutzstandard in Zeiten von Corona“, in: Human Resources Manager, 2020
- „Inklusion: Was Unternehmen beachten müssen“, in: Human Resources Manager, 2019
- „Weiterbildung 4.0 und Datenschutz“, in: Human Resources Manager, 2019
- „Anders arbeiten“, in: Human Resources Manager, 2018, Dezember Ausgabe, S. 94-96
- „Weiterbildung 4.0“, in: Human Resources Manager, 2018, Juni/Juli Ausgabe, S.86 ff.
Beiträge in Sammelwerken
- „Germany: Digital Business Laws and Regulations 2021“, in: International Comparative Legal Guide - Digital Business, 2021, gemeinsam mit Franziska Ladiges, Dr. Christoph Krück, Heiko Wunderlich
- „Vergütung im Homeoffice/bei mobiler Telearbeit“; „Vergütung von Bereitschaftsdiensten und Nachtarbeit“, in: Total Compensation – Handbuch der Entgeltgestaltung, Hrsg. Frank Maschmann, 2019, 2. Auflage, S. 261 ff.; S. 849 ff.