Nachdem wir in unserem letzten KI-Flash über Auswirkungen des DSA auf Anbieter von KI-Systemen berichtet hatten, möchten wir uns heute dem Thema „KI-Kompetenz“ widmen.
Am 02.02.2025 kommen die ersten Bestimmungen der KI-Verordnung zur Anwendung, darunter auch Art. 4 der KI-Verordnung. Danach müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen (z.B. ChatGPT oder Microsoft Copilot) sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter/innen und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind,
„über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen“.
Was meint KI-Kompetenz?
Die KI-Verordnung liefert eine Begriffsdefinition. Danach bezeichnet KI-Kompetenz:
„(…) die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen (…) ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden.“ (Art. 3 Nr. 56 KI-Verordnung)
Kurzum: Wenn Unternehmen KI-Systeme einsetzen, müssen sie ihre Mitarbeiter/innen hierfür kontextbezogen schulen und hinsichtlich der technischen wie rechtlichen Dimension von KI sensibilisieren.
Welche Konsequenzen drohen bei Nichtbeachtung?
Auch wenn die KI-Verordnung selbst für den Fall des Missachtens der Vorgaben aus Art. 4 KI-Verordnung keine Bußgeldsanktionen vorsieht, können Haftungs- und Bußgeldrisiken aus anderer Richtung drohen. Der Einsatz von KI-Systemen ohne strukturelles Aufsetzen von internen Richtlinien und Vorgaben sowie nachhaltigen Schulungen kann u.a. auf gesellschaftsrechtlicher (vgl. u.a. § 35 GmbHG, § 92 AktG), arbeitsrechtlicher und datenschutzrechtlicher (vgl. Art. 83 DS-GVO) Ebene zu nachteiligen Konsequenzen für das Unternehmen und dessen Leitungsorgane führen.
Wie können wir Sie beim Aufbau Ihrer KI-Kompetenz unterstützen?
Wir haben einen interdisziplinären Workshop konzipiert, in dem wir gemeinsam mit einem unserer technischen Kooperationspartner (Genow.ai) sowohl die Technik und praktische Implementierung von KI, als auch die rechtlichen Grundlagen und Anforderungen von KI beleuchten. Der Mehrwert des Workshops besteht gerade in seiner Interdisziplinarität (Technik & Recht), ohne die der Aufbau einer ganzheitlichen KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-Verordnung kaum möglich ist. Näheres entnehmen Sie dem beigefügten Flyer. Den Workshop bieten wir Unternehmen zu einem angemessenen (sich unabhängig der Anzahl der Teilnehmer/innen bemessenden) Pauschalpreis an.
Sprechen Sie für weitere Informationen gerne Ihre/n jeweilige/n Ansprechpartner/in bei SKW Schwarz an.