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19.02.2021

Bagatellschäden im Zusammenhang mit Art. 82 DSGVO

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO nicht ohne weiteres aufgrund eines Bagatellschadens verneint werden darf (BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2021, 1 BvR 2853/19). Das entscheidende Gericht hätte zuvor ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH richten müssen.

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