Der kürzlich veröffentlichte Jahresbericht 2024 des Bundesverbands der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) bietet tiefgehende Analysen und spannende Einblicke in die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen der Branche. Besonders hervorzuheben ist der Artikel „Künstliche Intelligenz im Live-Entertainment“ von unserem Partner und BDKV-Justiziar Götz Schneider-Rothhaar.
Künstliche Intelligenz im Live-Entertainment: Chancen und rechtliche Herausforderungen
In seinem Artikel beleuchtet Götz Schneider-Rothhaar die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und rechtlichen Fragestellungen rund um den Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz (KI) im Live-Entertainment. Hier sind einige der zentralen Punkte, die er anspricht:
Revolutionäre Potenziale: KI-Technologien revolutionieren zahlreiche Bereiche des Live-Entertainments, von der Erstellung kreativer Inhalte über Logistik und Ticketing bis hin zu Marketing und Sicherheit. Diese Technologien bieten enorme Chancen für Innovation und Effizienzsteigerung.
Rechtliche Unsicherheiten: Trotz der vielversprechenden Möglichkeiten bestehen erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der rechtswirksamen Nutzung von KI. Der europäische AI-Act, der im Juni 2024 in Kraft tritt, bietet erste Regelungsansätze, lässt jedoch viele Fragen offen.
Transparenz und Urheberrecht: Besonders wichtig ist die Transparenzverpflichtung für KI-generierte Inhalte. Aktuelle Studien deuten darauf hin, dass die Nutzung kreativer Inhalte durch KI urheberrechtlich problematisch sein könnte. In der Musikproduktion ermöglicht KI bereits die Erstellung von Musiktiteln und die Analyse von Trends. Es bleibt jedoch unklar, welche Trainingsdaten genutzt werden dürfen und wie die Vergütung geregelt wird.
Lizenz und Datenschutz: Bei der Nutzung von KI-generierten Inhalten wie Fotografien oder Videos müssen Veranstalter sicherstellen, dass diese Inhalte ordnungsgemäß lizenziert sind, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Im Sicherheitsmanagement können KI-Technologien wie Gesichtserkennung und Drohnen hilfreich sein, müssen aber den strengen Datenschutzvorgaben der DSGVO entsprechen.
Arbeitsrechtliche Fragen und Haftung: Unternehmen müssen sich auch mit arbeitsrechtlichen Fragen auseinandersetzen, wie der Nutzung von KI durch Mitarbeiter und dem Schutz von Unternehmensdaten. Zentral bleibt die Frage der Haftung bei Rechteverletzungen durch KI-Systeme. Der AI-Act und weitere geplante EU-Verordnungen sollen hier Klarheit schaffen.
Den BDKV Report 2024 finden Sie auf der Website des BDKV.