Wohl kaum ein Beschluss aus Karlsruhe wurde von der Immobilienwirtschaft so sehr mit Spannung erwartet wie die Entscheidung zum Berliner Mietendeckel. Das Bundesverfassungsgericht hat nun mit dem am 15. April 2021 veröffentlichten Beschluss das Berliner Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) für nichtig erklärt, weil es gegen die bundesstaatliche Kompetenzordnung verstößt. Für das Mietrecht ist der Bund primär zuständig und hat von seiner Gesetzgebungskompetenz erschöpfend Gebrauch gemacht. Für landesrechtliche Alleingänge – in Berlin wie anderswo – ist kein Raum.
Wohl kaum ein Beschluss aus Karlsruhe wurde von der Immobilienwirtschaft so sehr mit Spannung erwartet wie die Entscheidung zum Berliner Mietendeckel. Das Bundesverfassungsgericht hat nun mit dem am 15. April 2021 veröffentlichten Beschluss das Berliner Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) für nichtig erklärt, weil es gegen die bundesstaatliche Kompetenzordnung verstößt. Für das Mietrecht ist der Bund primär zuständig und hat von seiner Gesetzgebungskompetenz erschöpfend Gebrauch gemacht. Für landesrechtliche Alleingänge – in Berlin wie anderswo – ist kein Raum.