Fast jedes Jahr im Herbst erblickt ein Jahressteuergesetz das „Licht der Welt“, so auch dieses Jahr das Jahressteuergesetz 2022. Während die Vertreter der Ampelkoalition in der ersten Lesung des Bundestages am 10. Oktober 2022 die Neuregelungen erwartungsgemäß begrüßte und die Opposition weitere Verbesserungen anmahnte wurde ein Bereich überhaupt nicht erwähnt, der in der Praxis von enormer Bedeutung ist, die Änderungen bzw. Ergänzungen im Bewertungsgesetz. Werden diese Regelungen umgesetzt, so kommt es fast unbemerkt zu einer enormen Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer für Immobilien. Der Regierungsentwurf rechtfertigt seine Änderungen mit dem Hinweis auf den Anpassungsbedarf des Bewertungsgesetzes an die Mitte 2021 geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und dem Grundsatz der „Modellkonformität“ zwischen den von den Gutachterausschüssen auf der Grundlage der ImmoWertV ermittelten Daten und der Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Betroffen sind vor allem Immobilien, die im Ertrags- und Sachwertverfahren bewertet werden, d.h. vor allem für Einfamilienhäuser (Sachwertverfahren) und Mietwohnobjekte (Ertragswertverfahren). Nach Schätzungen des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland könnte die Erhöhung der Erbschaft—und Schenkungsteuer in den betroffenen Fällen leicht bei 20% bis 30%, bei bestimmten Immobilien bei einer Verdoppelung des Wertes liegen.
Die geplanten Änderungen des Bewertungsgesetzes sollen für Bewertungen ab dem Stichtag 31. Dezember 2022 gelten. Daher kann nur allen, die überlegen, Immobilien, vor allem auf die nächste Generation, zu übertragen, nur geraten werden, ihr Pläne noch dieses Jahr umzusetzen.