Ein Urteil vom 19. November 2020 (C-663/18), in dem der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschied, dass Cannabidiol (CBD)-Produkte nicht mehr als Betäubungsmittel gelten und in gleichem Maße wie andere legale Waren vom freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten profitieren sollten, führte zu einer Überprüfung der vorläufigen Bewertung von CBD durch die Europäische Kommission.
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09.12.2020