Der federführende Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des EU Parlaments hat Anpassungsvorschläge für den DSA beschlossen. Damit nimmt der DSA eine weitere Hürde. Über den Kompromissvorschlag soll nun bereits im Januar 2022 im Plenum abgestimmt werden.
Die inhaltlichen Vorschläge betreffen nachfolgende Punkte:
- „Erotik-Plattformen“: Das Hochladen von Inhalten soll dort nur noch Nutzern erlaubt sein, die beim Betreiber eine E-Mail-Adresse und Mobilfunknummer hinterlegt haben.
- Die Notice-and-Action-Pflichten im Zusammenhang mit besonders schwerwiegenden Rechtsverstöße (wie z.B. strafbare radikale Hasskommentare, Darstellungen von Kindesmissbrauch und Urheberrechtsverletzungen) sollen verschärft werden.
- Behördenanordnungen gegen illegale Inhalte sollen auf das Hoheitsgebiet des anordnenden Mitgliedsstaats beschränkt werden.
- Bezüglich Werbetracking bzw. -targeting enthält der Kompromissvorschlag eine Forderungen nach mehr Transparenz, aber kein Verbot – so wie offenbar von andere politische Gruppierungen ins Feld geführt.
- Wie bereits von den Mitgliedsstaaten gefordert, enthält der Vorschlag eine Klausel gegen sog. "Dark Patterns" (siehe unseren Beitrag hier).
- Der Vorschlag soll zudem den Plattformen ein Recht auf eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zubilligen.