Das am 06.05.2021 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG) bildet nun den Start für digitale Wertpapiere in Deutschland: künftig können Inhaberschuldverschreibungen, Pfandbriefe und Anteilsscheine auch rein elektronisch ausgegeben werden. Auch elektronische Aktien sollen zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden. Dies erlaubt auch eine Begebung mittels Blockchain und ähnlicher Technologien - besonders für die Krypto-Welt ein Durchbruch.
Das am 06.05.2021 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG) bildet nun den Start für digitale Wertpapiere in Deutschland: künftig können Inhaberschuldverschreibungen, Pfandbriefe und Anteilsscheine auch rein elektronisch ausgegeben werden. Auch elektronische Aktien sollen zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden. Dies erlaubt auch eine Begebung mittels Blockchain und ähnlicher Technologien - besonders für die Krypto-Welt ein Durchbruch.