Dr. Tatjana Schroeder

Partnerin (Of Counsel)

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In 2012 der verschmelzungsrechtliche Squeezeout von GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT: Es war erst der dritte Fall im Kapitalmarkt, der nach Inkrafttreten der Regelung überhaupt vollzogen wurde, Erfahrungen gab es nicht, aber unser Team hat den Squeezeout zeitgerecht und erfolgreich umgesetzt.

Dr. Tatjana Schroeder verfügt über große Erfahrung in aktienrechtlichen Fragestellungen und begleitet auch mit  regelmäßigen Veröffentlichungen die Fortentwicklung dieses sehr spezifischen Rechtsgebiets. Aktienrecht lebt dabei immer auch von Trends im Kapitalmarkt und unterliegt damit kontinuierlichen Veränderungen.

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel 
  • Wissenschaftliche Assistentin der Herren Professoren Säcker und Reuter in deren Institut für Wirtschaftsrecht an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel 
  • Mitarbeiterin und Leiterin von Rechtsabteilungen eines Tochterunternehmens der Siemens AG, der Linotype AG, der SCHOTT Glaswerke und eines Family Office der Familie Quandt, insgesamt 15 Jahre in-house Tätigkeit 
  • Seit 2003 bei SKW Schwarz
  • Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt 

Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers: Deutschlands beste Anwälte 2021-2023
Empfohlene Anwältin in der Kategorie „Fusionen und Übernahmen“

WWL: Germany – Life Sciences – Transactional 2019 – 2024
Empfohlene Anwältin

LMG Life Sciences
Star in der Kategorie „Financial & Transaction“

Aufsätze in Zeitschriften

  • „Recht im Unternehmen – Die Kodex-Reform kommt“, in: NJW-aktuell, 2019, Ausgabe 49, S. 19, gemeinsam mit Joana Christin Seidel
  • „Kodex-Reform – Gut gemeint, doch nicht gut gemacht“, in: PLATOW Recht, 2019, Nr. 56, S. 7, gemeinsam mit Joana Christin Seidel
  • „Neuerungen für börsennotierte Unternehmen – Welche Kopfzahl gilt bei der fixen Frauenquote?“, in: PLATOW Recht Online, 2016
  • „Hauptversammlung: Fehlende Tonübertragung in Nebenräume verletzt nicht das Teilnahmerecht“, in: PLATOW Recht Online, 2014
  • „Bankkonto für jedermann“, in: PLATOW Recht, 2014, Ausgabe 14, S. 8
  • „Zustimmung zu Beraterverträgen mit Aufsichtsratsmitgliedern – BGH zeigt sich nachsichtig gegenüber Fresenius-Vorstand“, in: Legal Tribune Online, 2017
  • „LG München weist Klage von HRE-Kleinanlegern erneut zurück“, in: PLATOW Recht Online, 2012
  • „Inhaberaktien bleiben möglich“, in: PLATOW Recht, 2011, Ausgabe 124
  • „Expertenstreit ums Geld“, in: PLATOW Recht, 2011, Ausgabe 122, S. 5
  • „Kommt die ‚Lex Ackermann‘?“, in: PLATOW Recht, 2011, Ausgabe 95, S. 5
  • „Aufsichtsräte: Unsichere Gremienentscheidungen nach Wahlanfechtung“, in: Betriebs-Berater – Zeitschrift für Recht, Steuern und Wirtschaft, 2011, Ausgabe 32, S. 1930 ff.
  • „HV-Saison – Vorstände haben die Qual der Wahl“, in: PLATOW Recht, 2011, Ausgabe, 32, S. 7
  • „Außerbörslich mehr Transparenz durch Namensaktien?“, in: PLATOW Recht, 2011, Ausgabe 2, S. 5
  • „Britischer Act gegen Bestechung trifft auch deutsche Unternehmen“, in: PLATOW Recht, 2010, Ausgabe 140, S. 5
  • „Risiko bei Berechnung der Barabfindung bleibt“, in: PLATOW Recht, 2010, Ausgabe 89, S. 5
  • „Neues Anfechtungsrisiko bei der HV-Einberufung: Fristen für Ergänzungsverlangen“, in: Betriebs-Berater – Zeitschrift für Recht, Steuern und Wirtschaft, 2010, Ausgabe 13, S. 717 ff.

Urteilsanmerkungen

  • Urteil des OLG München v. 10.06.2013 - Die rechtskräftge Verurteilung zur Löschung einer Firma ersetzt den sonst notwendigen satzungsändernden Gesellschafterbeschluss, GWR, 2013, Heft 4. S. 294