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02.05.2022

Weiteres Update zur virtuellen Hauptversammlung: Bundeskabinett beschließt dauerhaftes Ermöglichen einer virtuellen Hauptversammlung

Nachdem bereits Anfang 2022 ein erster Referentenentwurf vorgelegt wurde, um die Möglichkeit einer virtuellen Hauptversammlung dauerhaft zu ermöglichen, liegt seit 20. April 2022 ein Regierungsentwurf zu diesem Thema vor. Wir berichteten bereits hier über den Referentenentwurf.

Nunmehr Regierungsentwurf mit großzügiger Übergangsperiode 

Der Regierungsentwurf übernimmt die dortigen Vorschläge, ermöglicht aber über eine großzügige Übergangsperiode, dass die zwingenden Satzungsänderungen von den Gesellschaften noch in 2023 umgesetzt werden können, auch wenn die Inkraftsetzung der neuen Regelung schon in 2022 geplant ist.  Denn nach dem Regierungsentwurf kann bei  Hauptversammlungen, die bis einschließlich 31. August 2023 einberufen werden, auch unter gleichzeitigem Beschluss über die Satzungsänderung immer noch der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entscheiden, dass die Versammlung als virtuelle Hauptversammlung nach dem neuen § 118a des Aktiengesetzes abgehalten wird.

Fazit

Es bleibt abzuwarten, wann und mit welchem Text der Regierungsentwurf im Bundestag beschlossen wird.

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