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18.10.2022

Löschung von Daten nach der DSGVO (Orientierungshilfe des Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz)

Die DSGVO enthält in Art. 17 DSGVO eine Löschungspflicht für Verantwortliche. 

Die Umsetzung ist jedoch für Unternehmen äußerst kompliziert und stellt sie in der Praxis vor große Herausforderungen, da Art. 17 DSGVO lediglich abstrakte Vorgaben enthält. In Erwägungsgrund Nr. 39 DSGVO ist nur geregelt, dass die Speicherfrist für personenbezogene Daten auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt bleiben soll. Die DSGVO hingegen enthält für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten keine konkreten Regelungen und Höchstgrenzen, sondern knüpft allein an das Kriterium der Notwendigkeit und damit an eine Abwägung im Einzelfall an (OLG München, Beschluss vom 19.08.2022 - 36 U 3907/22). 

Für Unternehmen stellt dieser Umstand ein großes Problem dar, da sie in der Regel nicht in der Lage sind, rechtlich zu beurteilen, wie lange sie die jeweiligen Daten speichern dürfen. Die korrekte Umsetzung der Löschpflicht steht jedoch im Fokus der deutschen Aufsichtsbehörden, und wird vor allem daran deutlich, dass sie seit Erlass eines neuen Bußgeldmodells hohe Bußgelder gegenüber Unternehmen verhängen (siehe hierzu unser Beitrag: https://www.skwschwarz.de/details/neues-bussgeldmodell-veroeffentlicht).

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat daher eine Orientierungshilfe zum Recht auf Löschung nach der Datenschutzgrundverordnung erarbeitet und anhand von Art. 17 DSGVO das Recht auf Löschung von personenbezogenen Daten erläutert. Die Orientierungshilfe ist hier abrufbar: https://www.datenschutz-bayern.de/presse/20220620_Recht_auf_Loeschung.html.

Bei der Orientierungshilfe handelt es sich jedoch, was Umfang und inhaltliche Tiefe der Bearbeitung angeht, eher um eine Kommentierung von Art. 17 DSGVO. Insofern ist in dieser Orientierungshilfe immer noch nicht abschließend geklärt, wie die konkrete Umsetzung bzw. der Aufbau eines Löschkonzepts zu erfolgen hat. Unternehmen stehen daher weiterhin vor der großen Frage, wie eine rechtssichere Umsetzung des Löschkonzept rechtssicher auszusehen hat, um nicht selbst Adressat von hohen Bußgeldbescheiden zu werden. 

SKW Schwarz berät seit vielen Jahren zahlreiche Unternehmen jeder Größenordnung erfolgreich bei der Implementierung und Umsetzung von Löschkonzepten. Sprechen Sie uns zur Implementierung von Löschkonzepten jederzeit gerne an.
 

Autorin: Marwah Kamal, Associate

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