Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat den Antrag des Berliner Galeristen-Ehepaars König auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Roman „Innerstädtischer Tod“ von Christoph Peters abgelehnt.
Johann und Lena König hatten bei Gericht einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Verbreitung des Romans gestellt, weil sie sich in der fiktiven Galeristen-Figur Konrad Raspe und dessen Frau wiederzuerkennen glauben. Sie machten eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte geltend.
Mit der Entscheidung bleibt die Verbreitung des Buches durch den zur Verlagsgruppe Random House gehörenden Luchterhand Literaturverlag vorerst erlaubt.
Das Gericht folgte der Argumentation von SKW Schwarz, dass die Kunstfreiheit in diesem Fall schwerer wiegt als die geltend gemachten Persönlichkeitsrechte.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.