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17.12.2024

Markt und Mittelstand: Weihnachtsfeier ist freiwillig

Die betriebliche Weihnachtsfeier ist eine schöne Gelegenheit, das Jahr ausklingen zu lassen und den Teamgeist zu stärken. Doch sie wirft auch rechtliche Fragen auf: Ist die Teilnahme verpflichtend? Gilt sie als Arbeitszeit? Was passiert, wenn sich jemand danebenbenimmt?

Bettina-Axenia Bugus-Fahrenhorst von SKW Schwarz hebt hervor, dass die Teilnahme an der Weihnachtsfeier stets freiwillig ist. Findet die Feier während der Arbeitszeit statt, gilt sie allerdings als solche – wer nicht teilnehmen möchte, muss stattdessen arbeiten. Arbeitgeber sollten zudem darauf achten, keine Mitarbeiter willkürlich auszuschließen. Auch auf der Feier gelten die arbeitsrechtlichen Verhaltenspflichten, was Fehlverhalten Konsequenzen haben kann.

Mehr zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, steuerlichen Aspekten und Unfallversicherungsschutz lesen Sie im vollständigen Artikel auf Markt und Mittelstand:
Weihnachstfeier ist freiwillig: Markt und Mittelstand
 

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