Alle News & Events anzeigen
02.08.2021

Update: Meldepflicht zum Transparenzregister für sämtliche Gesellschaften am 1. August 2021 in Kraft getreten; leider ohne Once-Only-Prinzip!

Am 1. August 2021 ist das neue Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) in Kraft getreten. Durch das TraFinG wurde das Geldwäschegesetz (GwG) in wesentlichen Punkten reformiert - vor allem ist die sog. Mitteilungsfiktion nach § 20 Abs. 2 GwG gestrichen worden. Wir hatten über den Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens bereits berichtet: 

Bald deutlich erhöhter Aufwand bei Meldungen an das deutsche Transparenzregister: Wie muss das Management sich vorbereiten?

Bald deutlich erhöhter Aufwand bei Meldungen an das deutsche Transparenzregister: Update zur Expertenanhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages

Bald auch Registerpflichten im Transparenzregister für einfache Gesellschaften des bürgerlichen Rechts? Neuer Aufwand und praktische Probleme!

    Teilen

  • LinkedIn
  • XING