Christoph Meyer

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Die Beratung in komplexen Fragen der Nachfolge, des Erbrechts und des Familienrechts erfordert neben den fundierten zivilrechtlichen Kenntnissen vor allem auch ein präzises Gespür für die steuerrechtlichen Aspekte und die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Lösungsansatzes. Vor diesem Hintergrund ist die Verbindung des Fachanwalts für Steuerrecht mit dem Fachanwalt für Familienrecht nur konsequent. Gleichzeitig ist es erstaunlich, dass von über 20.000 Anwälten im OLG-Bezirk München keine zehn Anwälte diese Doppelqualifikation aufweisen.

Im Bereich Private Clients besteht besonderes Know-how im Bereich der Gründung und Administrierung von Familienstiftungen, der Erstellung von Nachfolgeregelungen für mittelständische Unternehmen und vermögende Privatpersonen sowie in allen Fragen im Zusammenhang mit dem Familienrecht, wobei auch hier der Fokus auf komplexere Vermögenssituationen gerichtet ist. Die Errichtung von Testamenten, Vorsorgevollmachten und Eheverträgen spielt ebenfalls eine große Rolle, wobei ein erheblicher Teil der Fälle einen internationalen Bezug aufweist. Sollten einvernehmliche Lösungen nicht zu erzielen sein, begleitet Herr Meyer die Mandanten im Rahmen einer sorgfältigen strategischen und taktischen Planung auch mit der gebotenen Konfliktbereitschaft durch etwaige Gerichtsverfahren vor den Zivil- und Finanzgerichten. 

Studium: Münster, München

Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers: Deutschlands beste Anwälte 2022, 2023
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Nachfolgeplanung und Stiftungen"

The Legal 500: Deutschland 2018, 2019
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Streitbeteiligung: Commercial Litigation“

WirtschaftsWoche: WiWo-Top-Kanzleien 2020
Besonders empfohlener Anwalt in der Kategorie „Erbrecht“