„Das wahre Geheimnis des Erfolgs ist die Begeisterung.“ (Walter Percy Chrysler)
Sabrina Hochbrückner berät in- und ausländische Unternehmen in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Den Schwerpunkt der Beratungstätigkeit bildet dabei die Beratung von Rechts- und Personalabteilungen bei arbeitsrechtlichen Maßnahmen. Hierzu gehören u. a. die Beratung bei personellen Veränderungen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen, sowie die Begleitung der Mandanten bei der Erstellung und Prüfung von Arbeits- und Dienstverträgen.
Studium: Frankfurt am Main