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01.10.2021

Standardisierung und Automatisierung eines Transfer Impact Assessment im Zusammenhang mit den neuen EU-Standardvertragsklauseln

SKW Schwarz berichtete bereits darüber, dass die EU-Kommission am 4. Juni 2021 neue EU-Standardvertragsklauseln für den internationalen Datentransfer verabschiedet hat. Diese neuen EU-Standardvertragsklauseln sind hier abrufbar. In dem erwähnten Beitrag wiesen wir bereits darauf hin, dass bei der Heranziehung dieser neuen EU-Standardvertragsklauseln eine Risikoeinschätzung („Transfer Impact Assessment“) erforderlich ist. Zwischenzeitlich hat auch die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) in einer Pressemitteilung vom 21. Juni 2021 hierauf hingewiesen. In unserem oben verlinkten Beitrag gaben wir bereits die Empfehlung ab, einen standardisierten Prozess zur Durchführung des Transfer Impact Assessments und zur Dokumentation des Transfer Impact Assessments zu implementieren.

In diesem Beitrag geht es nun um ein solches Transfer Impact Assessment und wie man diesbezüglich einen standardisierten Prozess implementieren kann.

 

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