Eine sichere Bank: Im Fachbereich Bankrecht und Finanzierung bieten wir verlässlichen Rechtsbeistand für Kreditinstitute, Fondsgesellschaften, Vermögensberater und -verwalter, Finanz- und Zahlungsdienstleister sowie Privatinvestoren.
Hierbei erstreckt sich das klassische Beratungsfeld auf die Konsultation und Begleitung bei Bankverträgen, Projektfinanzierungen und Kapitalerhöhungen, auf die Konzeptionierung von Investmentvehikeln, Kredit- und Kreditsicherheitenvereinbarungen und auf die angrenzenden Bereiche.
Darüber hinaus betreuen wir Kreditinstitute und andere Finanzdienstleistungshäuser bei allen anstehenden Haftungsthemen: Insbesondere in der Vorstands-, Berater- und Prospekthaftung, beim Vertrieb von Wertpapieren, Finanz- und Zahlungsdienstleistungen. Außerdem beraten wir bei aufsichtsrechtlichen Themen, beispielsweise zur Erlaubnispflicht, zu Outsourcingverträgen oder bei der Geldwäscheprävention. Selbstverständlich nehmen wir darüber hinaus die Vertretung gegenüber den zuständigen Behörden in allen aufsichtsrechtlichen Fragestellungen wahr – einschließlich der erforderlichen Kapitalausstattung und der notwendigen Einlagensicherung oder Anlegerentschädigung.
Weitere Schwerpunkte sind die Prozessführung, die Abwicklung notleidender Engagements sowie die zwangsweise Durchsetzung titulierter Rechte und Ansprüche.
Innovative Themen aus der Schnittstelle zwischen Finanzdienstleistungen und Technologie haben wir besonders im Fokus. Dieser Bereich unserer Tätigkeit umfasst unter anderem die Gestaltung und Abwicklung von Onlinegeschäften. Weitergehende Informationen zu unserem Fokusbereich FinTech finden sie hier.