Insolvenzrecht und Sanierung

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Dem Insolvenzrecht kommt zentrale Bedeutung zu: Was passiert, wenn ein Geschäftspartner nicht mehr zahlen kann? Wie sichert man sich ab? Welche Ansprüche hat der Insolvenzverwalter? Ist ein Vertrag sicher vor der Insolvenzanfechtung?

Gerade wenn Unternehmen in einer finanziellen Notlage stecken, machen sie oft genau das Falsche – nämlich nichts. Dieses Verhalten hat sich früher bis zu den Anwälten ausgewirkt. Sie haben das Insolvenzrecht „so nebenbei“ gemacht und eine nähere Befassung vermieden. 

Das sind nur einige Fragen, deren Beantwortung heute ein spezialisiertes Wissen voraussetzt. Wir verfügen über ein Team von Experten – darunter zwei Insolvenzverwalter, die sich ausschließlich mit dem Insolvenzrecht befassen.

Vertretung von Mandanten gegenüber insolventen Unternehmen

Wir betreuen Gläubiger, deren Geschäftspartner sich in der Krise oder in der Insolvenz befinden.

In dieser Situation gilt es besonders, rechtliche Risiken und unternehmerisches Handeln in Einklang zu bringen. Vertragliche Grundlagen werden klar und soweit möglich insolvenzfest gestaltet. Und im Krisenfall helfen wir dabei, schnell zu handeln, um die unternehmerischen Risiken zu minimieren. Wir begleiten unsere Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Rechte sowohl außerhalb als auch innerhalb der Insolvenz ihrer Vertragspartner.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das Insolvenzanfechtungsrecht. Die Insolvenzanfechtung ist in den vergangenen Jahren durch die Rechtsprechung ausgeweitet worden. Wir beraten unsere Mandanten, präventiv ihr Handeln auf diese Gefahren einzustellen. Wenn es dennoch zur Anfechtung kommt, verteidigen wir unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich optimal gegen den Insolvenzverwalter.

Sanierungsberatung

„Die Krise ist ein produktiver Zustand, man muss ihr nur den Beigeschmack des Katastrophalen nehmen.“

Dieses Zitat frei nach Max Frisch verwenden wir gern, wenn Unternehmen und Unternehmer eine Krise auf sich zukommen sehen oder sich bereits in einer solchen befinden. Wir unterstützen sie bei der strategischen Neuausrichtung, zeigen Sanierungsmöglichkeiten auf und bewerten Handlungsoptionen. Auch bei einer Sanierung im Insolvenzverfahren begleiten wir unsere Mandanten.

Unseren Mandanten bieten wir den Vorteil, Sanierungskonzepte fachgebietsübergreifend erstellen zu können. Denn die meisten Restrukturierungsfragen sind nur durch das Zusammenwirken mit Steuer-, Arbeits-, Finanz- und Kapitalmarktrechtlern zu lösen.

Kauf von insolventen Unternehmen oder Unternehmensteilen

Wir beraten außerdem umfassend beim Kauf von insolventen Unternehmen oder Unternehmensteilen aus der Insolvenzmasse.

Denn der Erwerb aus einer Insolvenz bietet große Chancen. Bei Zukäufen aus der Insolvenz eines Wettbewerbers können beispielsweise frei werdende Marktanteile für das eigene Unternehmen gewonnen werden. Wir helfen unseren Mandanten, dabei aufkommende Fragen zu beantworten: Wie geht man mit Insolvenzverwaltern um? Wie gestaltet man die Kaufverträge? Und wie übernimmt man nur die Aktiva, nicht aber die Passiva des insolventen Unternehmens?

In der Insolvenz- und Sanierungsberatung gilt der wirtschaftsnahe Ansatz unserer Sozietät in besonderem Maße. Unsere Mandanten suchen nicht nur eine zutreffende juristische Analyse, sondern auch die Wahrung wirtschaftlicher und unternehmerischer Interessen. Statt juristische Ängste zu transportieren, unterstützen wir unternehmerische Ideen und sichern diese Ideen rechtlich ab.

Grundzüge der Insolvenzanfechtung

Die für Geschäftspartner („Gläubiger“) eines bankrotten Kaufmanns oder Unternehmens („Schuldner“) bereits an sich unschöne Situation wird durch das Recht des Insolvenzverwalters zur Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO vielfach erst richtig ärgerlich. Kann doch auf diese Weise derjenige, der vorinsolvenzlich noch Leistungen oder auch nur Sicherheiten vom Schuldner erhalten hat, gezwungen sein, diese zur Befriedigung der Gläubigergesamtheit wieder herauszugeben. Einen Überblick zum Thema Insolvenzanfechtung gibt Dr. Thomas Hausbeck in der Downloaddatei "Grundzüge der Insolvenzanfechtung".

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