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13.04.2021

Bayerische Datenschutzaufsicht zeigt Mailchimp Anwender gelbe Karte – kein Bußgeld, aber letzte Warnung

Während die große Schar der Datenschutzanwender in Deutschland immer noch auf ein Signal der Aufsichtsbehörden wartet, wie ein praktisch umsetzbarer Kompromiss zwischen modernen Cloud Services einerseits und dem Datenschutz andererseits aussehen könnte, ist nun die erste Entscheidung hierzu seitens des Bayerischen Landesaufsichtsamts für den Datenschutz (BayLDA) bekannt geworden. Mit Datum 15.3.2021 hat die Behörde einem Betroffenen gegenüber mitgeteilt, dass die Übermittlung von dessen E-Mail Adresse durch einen Verantwortlichen an den populären Newsletter Versender Mailchimp aufgrund fehlender zusätzlicher Datenschutzmaßnahmen unzulässig war (Az. LDA-1085.1-12159/20-IDV).

Während die große Schar der Datenschutzanwender in Deutschland immer noch auf ein Signal der Aufsichtsbehörden wartet, wie ein praktisch umsetzbarer Kompromiss zwischen modernen Cloud Services einerseits und dem Datenschutz andererseits aussehen könnte, ist nun die erste Entscheidung hierzu seitens des Bayerischen Landesaufsichtsamts für den Datenschutz (BayLDA) bekannt geworden. Mit Datum 15.3.2021 hat die Behörde einem Betroffenen gegenüber mitgeteilt, dass die Übermittlung von dessen E-Mail Adresse durch einen Verantwortlichen an den populären Newsletter Versender Mailchimp aufgrund fehlender zusätzlicher Datenschutzmaßnahmen unzulässig war (Az. LDA-1085.1-12159/20-IDV).

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