Anmerkung zum BGH-Urteil vom 01.09.2022
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung „Riptide II“ jüngst sehr enge Grenzen aufgezeigt innerhalb derer Rechteinhaber die Kosten einer urheberrechtlichen Abmahnung in voller Höhe von Rechtsverletzern fordern können. Wir durften uns in der ZUM 2023, 135 eingehend mit der Entscheidung beschäftigen.
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