René M. Kieselmann, Dr. Karin Deichmann, LL.M. und Dr. Mathias Pajunk setzen in ihrem neuesten Artikel den Fokus auf die Mitwirkung im Bevölkerungsschutz als Voraussetzung für die Tätigkeit im Rettungsdienst. Der wegweisende Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 21.09.2023 (3 B 44.22) ist Grundlage für eine eingehende Analyse.
Das Gericht hat diverse auch verfassungsrechtliche Einzelfragen geklärt und die #Bereichsausnahme #Gefahrenabwehr (Bereichsausnahme Gefahrenabwehr/Rettungsdienst in § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB) weiter abgesichert.
Der vollständige Artikel, veröffentlicht auf der Website des Vergabeblogs, bietet eine praxisnahe Analyse dieser wichtigen Entscheidung mit wichtigen Hinweisen nicht nur für Träger des Rettungsdienstes.