Ein kurzer Tanz, ein Songausschnitt mit Ohrwurm-Potential und eine einprägsame Liedzeile – das ist das Geheimrezept für ein virales Video. Angesichts tausender kurzer Videos im Internet ist es kein Wunder, wie großer Beliebtheit sich die Video-Plattform TikTok bei erfreut. Damit stellt sich neben den altbekannten Fragen zur Werbekennzeichnung für Influencer eine neue rechtliche Herausforderung. Welche Musikinhalte dürfen auf TikTok, Instagram & Co. eigentlich verwendet werden?
Die Songausschnitte, die den TikTok-Tanz erst zu dem machen, was er ist, sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Das betrifft zum einen die Songtexte und die Musikkomposition. Zum anderen ist aber auch der Tonträger als separates Leistungsschutzrecht geschützt. Viele Stake-Holder sind in diesem Zusammenhang beteiligt – Verwertungsgesellschaften, Komponisten, Künstler, Labels und Musikverlage. Für Influencer kann es deshalb schwierig sein, herauszufinden, welche Lizenzverträge mit wem abgeschlossen werden müssen.
Plattformen wie TikTok und Instagram haben sich für ihre Nutzer eine Lösung überlegt und schlicht und ergreifend selbst mit verschiedenen Rechteinhabern Verträge abgeschlossen. Die Plattformen können ihren Nutzern deshalb verschiedene Songausschnitte zur Verfügung stellen, die sie ohne Bedenken nutzen können.
Oftmals gilt dies nach den Nutzungsbedingungen der Plattformen aber nur für eine nicht-kommerzielle Nutzung und damit gerade nicht für eine Nutzung von Influencern zu Werbezwecken oder auch zur Eigenwerbung. Das bedeutet, dass Influencer diese Songausschnitte ohne eine eigene weitergehende Lizensierung nicht nutzen dürfen – und zwar egal, wie kurz sie sind. Insbesondere eine Bagatellgrenze für 15-sekündige Musikausschnitte gibt es für kommerzielle Zwecke nicht.
TikTok stellt allerdings sogar eine kommerzielle Musikbiliothek zur Verfügung. Songs aus diesem Repertoire dürfen auch sogenannte kommerzielle Benutzer wie Influencer für ihre Videos zur Bewerbung für ein Produkt oder für andere kommerzielle Zwecke verwenden dürfen.
Was aber, wenn ein Song verwendet werden soll, der nicht aus der Bibliothek der Plattformen stammt? Influencer müssen in diesem Fall selbst alle erforderlichen Lizenzen einholen. Dabei müssen sie insbesondere beachten, welche Nutzungsarten durch diese Lizenzen abgedeckt werden. Ein auf TikTok hochgeladener Originalsound kann nämlich unter Umständen anschließend auch von anderen nicht kommerziellen oder kommerziellen Nutzern verwendet werden – ein Umstand, der bei der Lizensierungspraxis beachtet werden sollte.