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08.04.2021

Post-Brexit: Warenhandel mit Großbritannien – Eine grobe Übersicht für Unternehmen und Privatpersonen bezüglich Zoll und Umsatzsteuer

Vor drei Monaten endete die knapp einjährige Übergangsfrist am 31. Dezember 2020, nachdem bereits zum 31. Januar 2020 der Brexit vollzogen wurde und Großbritannien aus der Europäischen Union ausgetreten war. Viele Unternehmen und Privatpersonen merken erst jetzt, was das bedeutet und sind sich der Risiken und Pflichten häufig nur unzureichend bewusst, wie diverse Fälle aus der Beratungspraxis verdeutlichen. Nachfolgend möchten wir daher die wesentlichen Punkte noch einmal zusammenfassen, um Ihnen im Warenverkehr mit Großbritannien zu helfen.

Vor drei Monaten endete die knapp einjährige Übergangsfrist am 31. Dezember 2020, nachdem bereits zum 31. Januar 2020 der Brexit vollzogen wurde und Großbritannien aus der Europäischen Union ausgetreten war. Viele Unternehmen und Privatpersonen merken erst jetzt, was das bedeutet und sind sich der Risiken und Pflichten häufig nur unzureichend bewusst, wie diverse Fälle aus der Beratungspraxis verdeutlichen. Nachfolgend möchten wir daher die wesentlichen Punkte noch einmal zusammenfassen, um Ihnen im Warenverkehr mit Großbritannien zu helfen.

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